Keine Roaminggebühren im Inland
So urteilten Richter in Österreich gegen den Mobilfunknetzbetreibers One (Orange).
Voraus gegangen waren Telefongespräche in Österreich in der Nähe der Ungarischen Grenze. Ungewollt telefonierte der minderjährige Sohn der Angeklagten in einem ungarischen Mobilfunknetz.
„Bereits einen Tag später drehte One der Familie alle drei Mobilfunkanschlüsse ab, obwohl die Frau die unstrittigen Beträge gezahlt hatte. Daraufhin riss der Dame die Geduld und sie erklärte schriftlich ihren Rücktritt von allen drei Verträgen und gab die gebrauchten Endgeräte zurück. Als Reaktion sprach One seinerseits eine Kündigung aus und stellte alle Grundgebühren bis zum Ablauf der 24-monatigen Mindestvertragsdauer in Rechnung. Nachdem die Kundin nicht zahlte, klagte One den Gesamtbetrag von über 1.500 Euro zuzüglich Zinsen, Mahnspesen und Rücklastspesen ein.“
Wahnsinn wie Mobilfunkfimen reagieren, Kunde = König? Denkste – Dukatenesel
Aber das Gericht führte weiter aus:
„Auch im Anlassfall der umstrittenen Roaminggebühren gab das Gericht der Konsumentin Recht. „Ein redlicher Nutzer eines Mobilfunktelefons muss damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren“, heißt es in der Urteilsbegründung. Der abgeschlossene Vertrag beinhalte „nicht zugleich die Willenserklärung im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen.“ “
Die österreichschen Richter sind klasse, wie würde der Fall wohl in Deutschland verhandelt werden?!?
[via Heise Online]